Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Casa75 – Eugen Unruh
Max-Planck-Straße 12
64572 Büttelborn
Stand: 23.02.2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Casa75 – Eugen Unruh (nachfolgend „Verkäufer“) und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Der Verkauf erfolgt ausschließlich stationär im Showroom oder auf Grundlage eines individuell erstellten Angebots mit schriftlicher Auftragsbestätigung.
3. Über die Website oder sonstige Online-Präsenzen werden keine Kaufverträge geschlossen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Online-Shop im Sinne des Fernabsatzrechts. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Kaufvertrages oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten, sofern unvorhersehbare Beschaffungsprobleme auftreten.
§3 Produktportfolio
Casa75 bietet folgende Produktgruppen an:
Boden und Fliesen: Wand- und Bodenfliesen, Großformatfliesen, Feinsteinzeug, Natursteinfliesen, Holzoptik-Fliesen, Terrassenplatten, Sockelleisten und Zubehör.
Bad und Sanitär: Badmöbel, Waschtische, Armaturen, Badewannen, Duschen und Duschsysteme, WC-Systeme, Spiegel und Spiegelschränke, Badaccessoires.
Küche: Einbauküchen, Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Spülen und Armaturen, Küchenausstattung und Zubehör.
Wohnen und Einrichtung: Wohnmöbel, Esstische und Stühle, Sideboards, Regalsysteme, Sofas und Sitzmöbel, Beleuchtung sowie dekorative Einrichtungselemente.
Ein Verkauf dieser Produkte erfolgt ausschließlich stationär oder auf individuelle Bestellung.
§4 Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich als Festpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Eine Anzahlung in Höhe von 30–50 % des Kaufpreises ist bei Vertragsschluss verpflichtend zu leisten. Die konkrete Höhe wird im Kaufvertrag festgelegt.
3. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Der Kunde kann mit allen gängigen Zahlungsarten zahlen.
5. Zahlung per Vorkasse ist möglich.
6. Eine Ratenzahlung kann über die vobapay GmbH, Frankfurter Straße 1, 64720 Michelstadt erfolgen. In diesem Fall gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§5 Lieferung
1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. den Kaufvertrag bestimmt.
2. Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Diese beginnt mit dem Zugang einer schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder – im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist – mit deren Ablauf. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Lieferfrist verlängert sich bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (z. B. Streik, Aussperrung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse außerhalb des Willens des Verkäufers (z. B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel). Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt.
4. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
5. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–6 Wochen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Casa75 liefert die Ware selbst aus. Das Transportrisiko bis zur Übergabe trägt Casa75.
§6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden über.
§7 Abnahme und Annahmeverzug
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
3. Bei Sonderanfertigungen bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
§8 Montage
1. Sofern Montageleistungen vereinbart sind, erfolgen diese durch Casa75.
2. Voraussetzung für die Montage ist, dass geeignete bauliche Gegebenheiten vorhanden sind (tragfähige Wände, vorbereitete Anschlüsse etc.).
3. Elektro-, Wasser- oder Gasanschlüsse gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die baulichen Voraussetzungen sicherzustellen.
§9 Rücktritt und Warenrücknahme
1. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bestellter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Dies gilt insbesondere für individuell bestellte oder angefertigte Waren.
3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§10 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
4. Handelsübliche Farb-, Maß- und Strukturabweichungen, insbesondere bei Naturprodukten wie Holz, Stein oder Keramik, stellen keinen Mangel dar.
5. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder fehlerhafte Montage durch Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Bei Elektrogeräten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sofern zusätzlich eine Herstellergarantie besteht, richten sich deren Inhalt und Umfang ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Casa75 übernimmt insoweit keine eigene Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§11 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle laufenden Geschäftsbeziehungen.
3. Bei Verarbeitung oder Einbau erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Warenwertes.
§12 Haftung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers in 64572 Büttelborn.
3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
